FAQ´s Fallschirmsprung-Ausbildung

Was muss ich tun, um selbst Fallschirmspringen zu können?

Um selbst Fallschirmspringen zu können und auch zu dürfen, müssen Sie in Besitz einer Fallschirmsprung-Lizenz sein, für deren Erhalt Sie in Deutschland mindestens 25 Freifall-Sprünge (inkl. 2 Prüfungssprünge) und eine theoretischen Prüfung absolvieren müssen. Diese Lizenz können Sie bei uns erwerben durch eine Fallschirmsprung-Ausbildung, bei der Sie zuerst eine “AFF-Ausbildung” (Grundkurs) und danach die “Komplettierung” durchlaufen. Die AFF-Ausbildung schult Sie zunächst einmal darin, sich im Freien Fall sicher bewegen zu können. Danach folgt direkt im Anschluss die Komplettierung, um die geforderte Anzahl von Ausbildungssprüngen zu erreichen. Die AFF-Ausbildungmethode ist die zur Zeit fortschrittlichste und effektivste Freifall-Ausbildung im Fallschirmsport.

Was ist eine AFF- Ausbildung?

Der Begriff „AFF“ kommt aus dem englischen und bedeutet Accelerated Free Fall (beschleunigter Freifall) und damit heißt AFF-Ausbildung übersetzt „beschleunigte Freifallausbildung“. „Beschleunigt“ bezieht sich in diesem Fall aber nicht auf die Geschwindigkeit, sondern auf die Lernfortschritte vom ersten Fallschirmsprung an, den Sie, begleitet und kontrolliert von zwei besonders ausgebildeten Sprunglehrern, direkt aus 4.000 m absolvieren. Bevor es jedoch zum ersten Fallschirmsprung kommt, durchlaufen Sie zunächst die Bodenausbildung, bei der Sie in Theorie und Praxis auf das Fallschirmspringen und intensiv auf Ihren ersten Fallschirmsprung (Level 1) vorbereitet werden. Der springerische Teil der Ausbildung ist in 7 Lernstufen – auch Level genannt – unterteilt. Bei jedem Levelsprung werden aufeinander aufbauende Freifallaufgaben trainiert, die vor jedem Sprung am Boden eingeübt werden. Die mitspringenden Lehrer beobachten, sichern und korrigieren während der ca. 50 Sekunden Freifall bei jedem Sprung Ihre Bewegungsausführungen, außerdem können sie in Notfällen helfend eingreifen. Werden die für jeden einzelnen Sprung gestellten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt, wird zum nächsten Level weiter gegangen. Werden wesentliche Lernziele eines Levelsprunges nicht erreicht, wird dieser ggf. wiederholt. Ab dem 4. Level begleitet Sie nur noch ein Lehrer. Die AFF-Ausbildung ist mit Bestehen des 7. Levels abgeschlossen und Sie können nun bereits ganz alleine aus 4.000 m springen und die „Komplettierung“ der Fallschirmsprung-Ausbildung starten.

Was ist die Komplettierung?

Wie der Name schon sagt, ergänzt und vervollständigt die Komplettierungsphase ihre Fallschirmsprung-Ausbildung. Nach der AFF-Ausbildung können Sie sich zwar schon alleine und kontrolliert im freien Fall bewegen, jedoch fehlen noch wesentliche Elemente des sicheren Fallschirmspringens. Daher sind Sie während der Komplettierung noch immer im Schüler-Status; d.h. Sie werden auch weiterhin von unseren Sprunglehrern überwacht, betreut und in den Ausbildungsinhalten bis zur praktischen Prüfung geschult. Die Komplettierung beinhaltet die Leistungen nach der AFF-Ausbildung bis zum 25. Sprung (inkl. 2 Prüfungssprünge).

Was ist ein „Schnupperkurs“ AFF-Ausbildung?

Mit einem „Schnupperkurs“ haben Sie die Gelegenheit, sich einen ersten praktischen Eindruck von diesem faszinierenden Sport zu verschaffen. Ein „Schnupperkurs“ enthält alle Elemente der unbedingt erforderlichen vorbereitenden Bodenausbildung, allerdings nur einen (1) Fallschirmsprung- Level 1 des AFF-Ausbildungsprogramms, eben zum Kennenlernen. Sollten Sie nach Ihrem "Schnupperkurs" sich zur kommpletten Fallschirmsprung-Ausbildung entscheiden, könnnen Sie diese nach Ihrem "Schnupperkurs" nahtlos beginnen und die Gebühren des "Schnupperkurses" werden Ihnen auf die AFF-Ausbildung angerechnet.

Wie lange dauert die vorbereitende Bodenausbildung?

Die Bodenausbildung beginnt jeweils um 9.00 Uhr und endet gegen 18.00 Uhr zum jeweiligen AFF- Ausbildungstermin. Unsere AFF- Ausbildungstermine finden Sie ganz einfach unter Ausbildung/Termine

Wie lange brauche ich für eine Fallschirmsprung- Ausbildung?

Ein guter Richtwert für das Durchlaufen der gesamten Ausbildung ist ca. 4-6 Wochen. Die Dauer der Ausbildung ist jedoch wesentlich davon abhängig, wie viel Zeit Sie investieren können, um die geforderten Sprünge zu absolvieren. Ausbildungssprünge können von April bis Ende Oktober jeweils von Freitag bis Sonntag und zu bestimmten Terminen, die wir unter www.fsz-saar.de und Facebook veröffentlichen, auch unter der Woche durchgeführt werden. Da wir in unserem Sport sehr vom Wetter abhängig sind, verhindert schlechtes Wetter schon mal, dass an dem einen oder anderen Tag gesprungen werden kann. Dadurch könnte sich die Dauer der Ausbildung auch etwas verzögern.

Was kostet eine Fallschirmsprung-Ausbildung?

Die komplette Ausbildung setzt sich aus der „AFF-Ausbildung“ und der „Komplettierung“ zusammen. Die Kosten hierfür finden Sie auf www.fsz-saar.de unter: Ausbildung/Preise. Des Weiteren ist bei einer kompletten Ausbildung einmalig die Aufnahmegebühr für den FSV Saar e.V. mit einzurechnen, da wir, um Ihnen eine zusätzliche Unfallversicherung über den Verein zu bieten, nur Vereinsmitglieder ausbilden. Die Aufnahmegebühr beinhaltet gleichzeitig eine 3 monatige Mitgliedschaft, so dass Sie mindestens über den Zeitraum der Fallschirmsprung-Ausbildung Mitglied sind. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie weiterhin Mitglied bleiben möchten, was wir sehr empfehlen, da der Verein viele Vorteile bietet; z.B. kostenlose Nutzung von Vereins- Fallschirmsystemen, zusätzliche Versicherung und einiges mehr. Eine zusätzliche Gebühr zur Ausstellung der Fallschirmsprung-Lizenz wird nach den Richtlinien des Deutschen Fallschirmsportverbandes e. V. (DFV) ebenso fällig.

Was bekomme ich gestellt?

Sie bekommen für die Ausbildungsphase einen Overall, Höhenmesser, Sprunghelm und –brille und das komplette Fallschirmsystem von uns gestellt. Wir empfehlen Ihnen aber, sich bei einer vollständigen Ausbildung Ihr eigenes kleines Ausrüstungspaket, bestehend aus einem Höhenmesser und einer Sprungbrille, anzuschaffen. Wir halten dies in unserem Shop vorrätig.

Was muss ich mitbringen?

Wichtig ist ein ärztliches Tauglichkeitsattest. Die notwendigen Vordrucke und Formulare hierfür finden Sie zum Ausdrucken auf unserer Internetseite www.fsz-saar.de unter: Downloads. Um die Unterlagen zu komplettieren sollten Sie • 2 Passbilder, • eine Kopie von Ihrem Führerschein und Personalausweis mitbringen. Sollten Sie keinen Führerschein besitzen, benötigen wir eine Bescheinigung der Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort. Des Weiteren sollten Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mitbringen, das Sie ebenfalls auf unterer Internetseite www.fsz-saar.de unter: Downloads finden können. Für AFF-Schnupperkurse genügt, wenn Sie das Tauglichkeitsattest und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mitbringen.

Muss ich eine Prüfung ablegen, um eine Fallschirmsprung-Lizenz zu bekommen?

Ja, Sie müssen eine praktische und eine theoretische Prüfung abgelegen. Die praktische Prüfung, bestehend aus 2 Sprüngen mit besonderer Aufgabenstellung kann abgelegt werden, wenn die Ausbildungsinhalte: • Drehungen (links/rechts) • Salti (vorwärts/rückwärts) • Tracken (horizontale Verschiebung) im Freifall sicher beherrscht werden. Dieser Zeitpunkt und die dafür benötigte Sprungzahl kann individuell stark unterschiedlich sein. Bei der theoretischen Prüfung (Multiple Choice-Test mit ges. 100 Fragen) werden Sie in sieben Fächern (Luftrecht, Freifall, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Aerodynamik und menschliches Leistungsvermögen) getestet. Um sich gut auf diese Prüfung vorbereiten zu können, erhalten Sie von uns ein spezielles, vom Deutschen Fallschirmsportverband e. V. entwickeltes, interaktives Lernprogramm.

Gibt es sportliche Voraussetzungen?

Nicht direkt. Sie müssen kein Leistungssportler sein, eine gute körperliche Grundfitness ist jedoch von Vorteil. Eingeschränkungen gibt es bei Gewicht. Das Maximalgewicht beträgt 105 kg.

Brauche ich ein ärztliches Attest und welcher Arzt kann dieses erteilen?

Ein ärztliches Tauglichkeitsattest ist der Anmeldung beizufügen. Erteilen kann dieses Attest jeder Sport- und Hausarzt. Das Formular kann von unserer Webseite www.fsz-saar.de unter: Downloads ausgedruckt werden.

Wie bin ich versichert?

Sollten Sie sich verletzen, übernimmt die entstehenden Behandlungs- und Heilungskosten ausnahmslos Ihre jeweilige Krankenkasse – es gibt keinen Ausschluss für Sportverletzungen. Jedoch sollten Sie mit Ihrem Versicherungvertreter abklären, ob Ihre Unfallversicherung, BU usw. das Risiko Fallschirmsport (Luftsport) abdeckt. Für Ihre Ausbildungssprünge sind darüber hinaus folgende Versicherungen abgeschlossen: 1.Gesetzliche Dritthaftpflichtversicherung als Halter von Sprungfallschirmen: Deckungssumme € 1,5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschaden 2.Nicht-Namentliche Luftfahrtunfallversicherung für Schul-Fallschirme: Versicherungssumme für den Todesfall : € 5.000,- und Versicherungssumme für Invalidität : € 10.000,- 3. Zusätzliche Unfallversicherung über den Verein FSV Saar e. V. : 10.000,- € für den Todesfall und bis zu 150.000,- € für den Invaliditätsfall.

Was passiert, wenn ich zum Ende der Saison noch nicht fertig bin?

Je nach Leistungsstand und Dauer der Unterbrechung bieten wir zum Anfang der Saison sogenannte „Refresherkurse“ an. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Auffrischungs- und Wiederholungstraining kann die Ausbildung fortgesetzt werden.

Wie alt muss ich sein für eine Fallschirmsprung- Ausbildung?

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein für den Beginn der praktischen Ausbildung und 16 Jahre für den Erhalt der Lizenz.. Unter 18 Jahren benötigen wir die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s.

Wer packt während meiner Ausbildung den Fallschirm?

Während der AFF-Ausbildung wird der Fallschirm für Sie gepackt. Im Rahmen der weiteren Ausbildung findet dann ein intensiver Packkurs statt. Danach sollte jeder Schüler seinen Fallschirm selbst packen. Die einzelnen Schritte der Packtätigkeit werden jedoch weiterhin von den Lehrern gecheckt.

Darf ich Zuschauer mitbringen? Kann ich nach Erhalt meiner Lizenz auch im Ausland springen?

Die nach vollständigem Abschluss der Ausbildung und bestandener Prüfung beim Deutschen Fallschirmsportverband (DFV) e.V. beantragte und ausgestellte Lizenz ist unbefristet gültig und berechtigt den Springer weltweit zu springen. Eine Umschreibung für das Springen im Ausland ist grundsätzlich nicht nötig, sollte aber im konkreten Einzelfall ggf. hinterfragt werden.

Fallschirmsportzentrum Saar
Am Flugplatz - 66798 Wallerfangen
Tel +49 (0) 6837-74136
Fax: +49 (0) 6837-7080116
Mail: info@fsz-saar.de
COMSTARK IT

Skydive Saar
Am Flugplatz - 66798 Wallerfangen
Tel +49 (0) 6837-74136
Fax: +49 (0) 6837-7080116
Mail: info@fsz-saar.de


Le Centre de Parachutisme Sarre
Am Flugplatz - 66798 Wallerfangen
Tel +49 (0) 6837-74136
Fax: +49 (0) 6837-7080116
Mail: info@fsz-saar.de